Flüchtlinge und Studium
Flüchtlingen mit Hochschulzulassung soll möglichst schnell der Zugang zu Hochschulen eröffnet werden. Voraussetzung dafür ist eine kurzfristige Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen durch die jeweilige deutsche Hochschule. Zudem ist die Unterstützung der geflüchteten Studenten durch ihre deutschen Kommilitonen ein weiterer wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Integration in die deutsche Hochschullandschaft.
Hochschulzugang für Flüchtlinge
Für Menschen, die ihre Heimat wegen Krieg oder Vertreibung verlassen und sich in einem neuen Land zurechtfinden müssen, ist die Integration in Arbeit oder Bildungseinrichtungen besonders wichtig. Flüchtlinge und Asylbewerber, die studieren möchten und die erforderliche Bildung haben, können dies auch in Sachsen. So wie alle anderen. Die sächsischen Hochschulen helfen den Geflüchteten auf diesem Weg, auch beim Erlernen der deutschen Sprache. Denn gute Sprachkenntnisse sind wie die fachliche Eignung wichtige Voraussetzungen, damit ein Studium möglich ist und gelingen kann.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen müssen also wie bei allen anderen Studienbewerbern erfüllt werden. Dazu gehört der Nachweis über den Schulabschluss, der für den Studienstart nötig ist. In der Datenbank Anabin können die Bewerberinnen und Bewerber prüfen, ob der ausländische Bildungsabschluss in Deutschland anerkannt ist. Wenn der Schulabschluss keinen direkten Zugang zum Studium enthält, gibt es die Möglichkeit eines Studienkollegs. Hier wird dann die fachspezifische Eignung festgestellt. Wenn aufgrund der Fluchtumstände die Zeugnisse lückenhaft und nicht wiederbeschaffbar sind, können die Hochschulen mit Beweiserleichterungen weiterhelfen.
Beratung an den Hochschulen
Wenn sich Flüchtlinge für ein Studium in Sachsen interessieren oder ein in der Heimat begonnenes Studium weiterführen wollen, sollten sie sich unbedingt an den Hochschulen beraten lassen. Es gibt zum Beispiel auch die Möglichkeit, als Gasthörer Vorlesungen zu besuchen und so eine Hochschule kennen zu lernen. Die Hochschulen haben in der Regel auch spezifische Beratungsangebote, die sich gezielt um die Belange von studieninteressierten Flüchtlingen kümmern. Derzeit studieren etwa 100 Flüchtlinge an den sächsischen Hochschulen oder sind dort Gasthörer.
- Fragen und Antworten zum Thema: Flüchtlinge und Studium Sie wollen mehr erfahren? Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat weitere Informationen zum Thema zusammengestellt.
- Hochschulzugang und Hochschulzulassung, Kapazitäten, Flüchtlinge Informationen der Kultusministerkonferenz (KMK)
- Studieren in Sachsen (englisch) (*.pdf, 0,56 MB)
- Studieren in Sachsen (arabisch) (*.pdf, 0,61 MB)
- Studieren in Sachsen (persisch) (*.pdf, 0,60 MB)
Anerkennung von ausländischen Abschlüssen
Flüchtlinge und Asylbewerber können zum Studium zugelassen werden, wenn sie durch Zeugnisse eine Hochschulzugangsberechtigung und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen. Weitere Informationen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen sowie Ansprechpartner und Kontaktinformationen finden Sie im Folgenden:
- Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.12.2015 (*.pdf, 0,11 MB) Beschluss über den Hochschulzugang für Studienbewerber, die fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung nicht erbringen können.
- Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland.
- Anerkennung von akademischen Qualifikationen Weitere Informationen zur Anerkennung von akademischen Abschlüssen
Unsere Hochschulen haben wie alle Bildungseinrichtungen eine wichtige Funktion, die Asyl- und Schutzsuchenden in unsere Gesellschaft zu integrieren und ihnen hier eine Perspektive zu bieten. Dieser Herausforderung stellen sie sich mit enormem Engagement.
Dr. Eva Maria Stange, Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst